AGB

Dorothée Adolph
Salzbrunner Straße 16
14193 Berlin
-nachfolgend Hebamme genannt-

 

Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der obengenannten Hebamme.

Terminverlegung

Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich 
Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angmessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hizugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen un ärztlich veranlassten Leistungen.

Privatrechnungen

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3BGB). 
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der hebammenhilfe erheblich. Einige preiswete Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.

Bei Zahlungsverzögerung wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.